Entsorgungsmanagement

Als Entsorgungsfachbetrieb ist Huber Linden auch zur Entsorgung von Sonderabfällen berechtigt.

Hauptbereiche sind hier der sogenannte Nassmüll, kontaminierte Böden und Ölunfälle.

Attraktive Wartungsverträge und Generalinspektionen sorgen für zusätzliche Sicherheit.

Fettabscheider

Fettabscheider werden immer dann benötigt, wenn örtlicher Satzungen nach DIN EN 1825 die Reinigung von Abwasser, das mit pflanzlichen oder tierischen Fetten oder Ölen verunreinigt ist, fordern. Hiervon betroffen sind in der Regel gewerblich betriebene Küchen aller Art, wie Restaurants, Imbisse, Kneipen, Fastfood-Anbieter, Mensen, Kantinen, Krankenhaus- und Schulküchen.

Dank moderner Fahrzeuge sind wir in der Lage Gaspendelleitungen zu verwenden, die die Geruchsemmission erheblich verringern.

Gemäß DIN 4040-100 sind die Entleerungsintervalle so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Fettabscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat vollständig zu entleeren und zu reinigen.

Sofern im Einzelfall längere Entleerungsintervalle mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden sollten, ist dabei dann auch der Umfang der Eigenkontrolle mit der zuständigen Behörde bzw. dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage abzustimmen.

Gerne sind wir Ihnen auch bei allen anderen Dienstleistungen im Fettabscheiderbereich behilflich. Diese umfassen Reinigung, Wartung (1 x p.A.), Generalinspektion, Reparatur, Sanierung, Stilllegung, Planung und Neubau.

Leichtflüssigkeitsabscheider | Ölabscheider | ABKW-Abscheider

Ölabscheider bzw. auch Benzin- oder Leichtflüssigkeitsabscheider genannt, werden immer dann benötigt, wenn örtliche Satzungen die Reinigung von verunreinigtem Abwasser mit mineralischen Ölen nach DIN EN 858-2 fordern. Diese Abscheider sind überall dort erforderlich, wo wassergefährdende Stoffe in Form von Ölen anfallen, wie z.B. Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Autowaschanlagen, Fuhrparks, Flughäfen und Schrottplätzen.

Gemäß DIN 1999-100 ist die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist im Typenschild bzw. in den technischen Unterlagen zum Abscheider aufgeführt.

Die Entnahme des im Schlammfang enthaltenen Schlammes muss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat.

Nach Havariefällen mit ethanolhaltigem Kraftstoff, z. B. E 10, ist die Abscheideranlage kurzfristig zu entleeren und zu reinigen.

Gerne sind wir Ihnen auch bei allen anderen Dienstleistungen im Abscheiderbereich behilflich. Diese umfassen Reinigung, Wartung (2 x p.A.), Generalinspektion, Reparatur, Sanierung, Stilllegung, Planung und Neubau.

Klärgruben und Kleinkläranlagen

Abwassersammelgruben

Fäkaltanks

Sickerschächte, Versitzgruben, Rigolen, Regenrückhaltebecken

Sickerschächte, Versitzgruben, Rigolen, Regenrückhaltebecken

Anderer Nassmüll

Dank unserer Spezialfahrzeuge und unserer großen Erfahrung in der Entsorgung hat sich Huber Linden auch in diesem Bereich zum echten Spezialisten entwickelt.

Zu unseren Schwerpunkten zählen u.a. die Entschlammung, Reinigung und Entsorgung von Seen, Teichen oder Versickerungsteichen, das Reinigen von Regenrückhaltebecken sowie die fachgerechte Entsorgung von Hefeschlamm, Deponiewasser, Betriebswasser und Bohrschlamm.

  • Kontaminierter Boden
  • Ölschadensbeseitigung / -Sanierung