Unsere Fettabscheider SERVICELEISTUNGEN
Fettabscheider
Für Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlage sind DIN EN 1825-2, gegebenenfalls notwendige behördliche Bescheide und die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers, sowie die nachfolgenden Festlegungen dieser Norm anzuwenden.
Darüber hinaus sind bestehende satzungs- und wasserrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeiten) zu beachten.
Bei allen Arbeiten an der Abscheideranlage sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten in den Bauwerken sind Gefährdungen zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durchzuführen.
Betriebsbedingungen
Stoffe, die das Abscheidesystem beeinträchtigen können, z. B. zerkleinerte Grob- und Feststoffe einschließlich der Abwasserinhaltsstoffe aus Nassmüllentsorgungsanlagen, dürfen nicht eingeleitet werden. Das Abwasser aus diesen Anlagen kann mittels Abscheideranlagen in der Regel nicht ausreichend vorbehandelt werden und ist unter Berücksichtigung der Zustandsform der Fette, Öle und Sinkstoffe gesondert zu behandeln (siehe z. B. DWA-M 167-3).
Der Einsatz biologisch aktiver Mittel zur Umsetzung der Fettstoffe bzw. zur so genannten Selbstreinigung, z. B. enzymhaltige Produkte, in Abscheideranlagen nach dieser Norm sowie in den zugehörigen Zulaufleitungen ist nicht zulässig. Gelangen Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel ins Abwasser, so dürfen diese keine stabilen Emulsionen bilden. Spül- und Reinigungsmittel sollten kein Chlor enthalten bzw. freisetzen.
Werden in den Betrieben nach DIN EN 1825-2:2002-05, Abschnitt 4, Spül- und Reinigungsmittel verwendet, so sollten sie möglichst sparsam und gezielt eingesetzt werden, um die Abscheidbarkeit der Fette und Öle weitestgehend zu erhalten.
Weitere Hinweise und Erläuterungen zu den Einsatzbedingungen von Abscheideranlagen enthält der Anhang B, insbesondere zu Verpflegungsbetrieben, in denen reiner Spülbetrieb vorliegt, zu Abfallaufbereitungsanlagen, zur Verwendung von Spül- und Reinigungsmitteln sowie zum Komplex Gewerbliches Geschirrspülen.
Monatliche Eigenkontrolle
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen zu kontrollieren. Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Fettabscheider sowie der technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten;
- Kontrolle der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Öle und Fette im Fettabscheider sowie Kontrolle der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, um gegebenenfalls kürzere Entleerungsintervalle festzulegen.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Kontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Jährliche Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen
Die Abscheideranlage ist jährlich von einem Sachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheides zu warten.
Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen, Einbauteile und Beschichtungen nach den Vorgaben des Herstellers – nach der Entleerung durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden und auf Auffälligkeiten, z. B. Verfärbung, Blasenbildung, Ablösungen, Korrosion insbesondere im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht);
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, sofern vorhanden.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Die durchgeführten Arbeiten und Feststellungen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Reinigung und Entsorgung der Fettabscheiderinhalte
Die Entleerungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Fettabscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden.
Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat vollständig zu entleeren und zu reinigen.
Bei Frisch-, Direkt- oder Selbstentsorgungs-Abscheideranlagen mit Schlamm- und Fettentleerungseinrichtung hat die Entnahme von Fett und Schlamm regelmäßig (z. B. täglich), jedoch mindestens wöchentlich, zu erfolgen; eine vollständige Entleerung und Reinigung ist spätestens jährlich durchzuführen.
Sofern im Einzelfall längere Entleerungsintervalle mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden sollten, ist dabei dann auch der Umfang der Eigenkontrolle mit der zuständigen Behörde bzw. dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage abzustimmen.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten.
Im Rahmen der Entleerung sind durch einen Sachkundigen folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Die Innenflächen sind hinsichtlich Verkrustungen und Ablagerungen zu kontrollieren, gegebenenfalls sind diese zu entfernen
- Kontrolle der geruchsdichten Abdeckung insbesondere der Dichtung auf Zustand und Dichtfähigkeit, gegebenenfalls ist diese zu reinigen;
- Gegebenenfalls vorhandene Schlamm- und Fettentleerungseinrichtungen oder Entleerungs- und Spüleinrichtungen sind auf Funktion zu kontrollieren;
- Sofern vorhanden, ist der freie Auslauf bis zum Ruhewasserspiegel (Systemtrennung) der Befülleinrichtung zu kontrollieren;
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung/des Probenahmeschachtes bei Bedarf.
Das anschließende Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser (z. B. Trinkwasser, Regenwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Abscheideranlage) erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht.
Sanierung, Reparatur oder bei Bedarf Stilllegung der Abscheideranlage
Planung, Austausch und Neubau von Abscheideranlagen
Ersatzteile: Warnanlagen, Schwimmer Einbauteile
Wir führen Ersatzteile von folgenden Herstellern:
FZN
Haase
Inova
Kessel
Kordes
Mall – Beton
3A
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Bene
Buderus
Dywidag
Fuchs – Beton
Oekomax
Passavant
Schneider + Kippel
TECE
Zapf
Zeiss-Neutra