Unsere Leichtflüssigkeitsabscheider Serviceleistungen
Leichtflüssigkeitsabscheider
Für Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlage sind DIN EN 858-2, DIN 1999-101, gegebenenfalls notwendige behördliche Bescheide und die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sowie die nachfolgenden Festlegungen dieser Norm anzuwenden.
Darüber hinaus sind bestehende satzungs- und wasserrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeiten) zu beachten. Insbesondere bei Abscheideranlagen, die als Rückhalteeinrichtung im Entwässerungssystem für wassergefährdende Stoffe verwendet werden, sind die einschlägigen Regelwerke (z. B. TRwS) zu beachten.
Bei allen Arbeiten an der Abscheideranlage sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten in den Bauwerken sind Gefährdungen, aus z. B. Gefahrstoffen, elektrischen Anlagen, explosionsfähigen Atmosphären, zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durchzuführen.
Monatliche (Eigen-)Kontrolle der Abscheideranlage
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren:
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider sowie der technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten, z. B. Aufstauereignisse;
- Messung der Schichtdicke bzw. Ermittlung des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider;
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, vorzugsweise im Zulaufbereich;
- Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung im Abscheider und eventuell vorhandener Warneinrichtungen auf Funktionsfähigkeit und Verschmutzung;
- Kontrolle der gegebenenfalls vorhandenen Koaleszenzeinrichtung auf Durchlässigkeit (z. B. durch Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter der Koaleszenzeinrichtung bei Wasserdurchfluss), oder nach den Vorgaben des Herstellers, sofern die Sichtkontrolle konstruktionsbedingt nicht möglich ist.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, die Koaleszenzeinrichtung ist gegebenenfalls zu reinigen und grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen. Die Kontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Halbjährige Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen
Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Sachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung nach den Vorgaben des Herstellers auf Beschädigung und gegebenenfalls Austausch;
- Prüfung der sichtbaren Innenbereiche, Einbauteile und Beschichtungen durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden und auf Auffälligkeiten, z. B. Aufstauereignisse, Verfärbungen, Blasenbildung, Ablösungen, Korrosion o. ä.;
- Reinigung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung;
- Reinigung der Sonden vorhandener Warneinrichtungen und Prüfung durch Auslösung nach Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers;
- Entleerung und Reinigung des Abscheiders bei außergewöhnlicher Verschmutzung;
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung/des Probenahmeschachtes bei Bedarf.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die durchgeführten Arbeiten und Feststellungen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Reinigung und Entsorgung der Abscheiderinhalte
Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist im Typenschild bzw. in den technischen Unterlagen zum Abscheider aufgeführt.
Bei Abscheideranlagen, die gleichzeitig oder ausschließlich zur Absicherung von Anlagen oder Flächen dienen, in bzw. auf denen mit Leichtflüssigkeiten umgegangen wird (z. B. Betankungsflächen), ist ergänzend das nach den wasserrechtlichen Bestimmungen erforderliche Rückhaltevolumen jederzeit vorzuhalten. Die abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist daher bei einer Unterschreitung dieses Rückhaltevolumens auch dann zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge noch nicht erreicht hat.
Die Entnahme des im Schlammfang enthaltenen Schlammes muss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten.
Das Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser (z. B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Abscheideranlage) erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht.
Nach Havariefällen mit ethanolhaltigem Kraftstoff, z. B. E 10, ist die Abscheideranlage kurzfristig zu entleeren und zu reinigen.
Generalinspektion
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (Generalinspektion).
Der Auftraggeber hat sich die für die Durchführung der Generalinspektion erforderliche Qualifikation des Fachkundigen vom Auftragnehmer nachweisen zu lassen.
Vor Durchführung der Begutachtung des baulichen Zustandes und der Dichtheitsprüfung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Vollständige Entleerung und gründliche Reinigung der Anlage (-komponenten);
- Ausschluss des Zuflusses von Wasser.
Soweit bei der Begutachtung des baulichen Zustandes bereits Mängel festgestellt werden, die eine erfolgreiche Dichtheitsprüfung ausschließen, sollte durch Teilprüfungen gegebenenfalls weiterer Sanierungsbedarf ermittelt werden. Die festgestellten Mängel sind vor Durchführung einer abschließenden Dichtheitsprüfung zu beheben.
Sanierung, Reparatur oder bei Bedarf Stilllegung der Abscheideranlage
Planung, Austausch und Neubau von Abscheideranlagen
Ersatzteile: Warnanlagen, Schwimmer Einbauteile
Wir führen Ersatzteile von folgenden Herstellern:
FZN
Haase
Inova
Kessel
Kordes
Mall – Beton
3A
ACO
Bene
Buderus
Dywidag
Fuchs – Beton
Oekomax
Passavant
Schneider + Kippel
TECE
Zapf
Zeiss-Neutra